Mitgliedschaft
Mitglied im BVK kann jeder werden, der als Versicherungsvermittler im Vermittlerregister eingetragen oder berechtigt ist, Finanzdienstleistungen oder Bausparverträge zu vermitteln, die Berufsregeln des Verbandes anerkennt und seine Leitlinien sowie das BVK-Berufsbild achtet. Das sind Exklusiv- und Mehrfachagenten sowie Makler. Seit Gründung des »Gemeinsamen Hauses“ haben außerdem mehr als 50 Vertretervereinigungen die Organmitgliedschaft im BVK erworben. Infomieren Sie sich auch über unsere Leistungen, Beratungserfolge (PDF 120,23 kB) und Vorteile (PDF 270,06 kB).
Mitgliedsbeiträge / Beitragsordnung (PDF 51,28 kB)
Mitgliedsantrag (online)
Mitgliedsantrag (PDF 697,42 kB) (pdf)
Antrag auf Schnuppermitgliedschaft (PDF 221,88 kB)
Wir stellen uns vor (PDF 355,19 kB) (Flyer)
BVK-Präsentation (PDF 2,65 MB)
Informationen zur Doppelmitgliedschaft (PDF 2,60 MB)
Datenschutzerklärung (PDF 697,42 kB)
Angebot für Mitglieder von Vertretervereinigungen
BVK und Vertretervereinigungen ergänzen sich. Während die Vertretervereinigungen in erster Linie die Kommunikation der Vertreter eines Unternehmens untereinander sowie die Vertretung gegenüber dem Unternehmen zur Aufgabe hat, berät der BVK seine Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen, bietet ihnen Rechtsberatung und außergerichtliche Rechtshilfe gegenüber den Versicherern an, gewährleistet Rechtsschutz und vertritt seine Mitglieder und deren Interessen in den Europäischen Institutionen in Brüssel und gegenüber den politischen Entscheidungsträgern in Berlin.
Mitglieder einer Vertretervereinigung können das Doppelmitgliedschaftsmodell des BVK nutzen. Das gilt aber nur für Mitglieder einer Vertretervereinigung, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem BVK hinsichtlich des Doppelmitgliedschaftsmodells hat. Damit stehen ihnen all die Leistungen der BVK-Mitgliedschaft offen.